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BGH Urteil v. - IX ZR 247/19

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 202 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 814 Alt 1 BGB, § 817 S 2 BGB, § 58 Abs 4 S 1 AktG, § 60 AktG, § 158 Abs 1 S 1 Nr 5 AktG, § 256 AktG, § 257 AktG, § 368 Abs 1 S 2 HGB

Umfang einer nicht formularmäßigen Verjährungsvereinbarung; Auslegung von Genussrechtsbedingungen mit gewinnorientierter und gewinnabhängiger Verzinsung

Leitsatz

1. Eine nicht formularmäßige Verjährungsvereinbarung über einen Anspruch erstreckt sich im Zweifel auch auf solche Ansprüche, die mit dem Anspruch konkurrieren oder wirtschaftlich an dessen Stelle treten, wenn nicht durch Auslegung ein gegenteiliger Wille der Parteien ermittelt wird. Dies gilt auch für den einseitigen Verzicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede.

2. Zur Auslegung der Genussrechtsbedingungen, welche den Genussrechtsinhaber eine Kombination einer gewinnorientierten und gewinnabhängigen Verzinsung bieten.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:011020UIXZR247.19.0

Fundstelle(n):
AG 2020 S. 945 Nr. 24
BB 2020 S. 2637 Nr. 47
DB 2020 S. 2514 Nr. 47
DStR 2020 S. 12 Nr. 45
NJW 2020 S. 9 Nr. 46
NJW 2021 S. 234 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2020 S. 3306
WM 2020 S. 2073 Nr. 44
ZIP 2020 S. 2242 Nr. 45
NAAAH-61777

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