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BVerwG Urteil v. - 3 C 20/18

Gesetze: § 78 AMG, § 3 AMPreisV, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 7 Abs 1 S 1 Nr 1 HeilMWerbG, Art 4 Abs 3 EGRL 83/2001, Art 86 EGRL 83/2001, Art 2 Abs 2 Buchst f EGRL 123/2006, § 6 Abs 1 S 1 Nr 6 HeilBerG NW, § 37 Abs 1 VwVfG NW 1999

Keine Sachzugaben für den Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel von inländischen Apotheken

Leitsatz

1. Die arzneimittelrechtlichen Preisbindungsvorschriften für Apotheken (§ 78 AMG, § 3 AMPreisV) verstoßen auch unter Berücksichtigung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom - C-148/15 -, infolgedessen die Preisbindung auf ausländische EU-Versandapotheken nicht anwendbar ist, nicht gegen Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG.

2. Angesichts des bislang noch geringen Marktanteils der ausländischen Arzneimittelversender an der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Endverbraucher in Deutschland ist die Preisbindung für inländische Apotheken weiterhin zumutbar.

3. Die Gewährung einer - auch geringwertigen - Sachzugabe für den Erwerb eines verschreibungspflichtigen oder sonstigen preisgebundenen Arzneimittels verstößt, wenn keine der in § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 5 HWG geregelten Ausnahmen vorliegt, gegen die Preisbindungsvorschriften.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2020:090720U3C20.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 331 Nr. 5
LAAAH-62284

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