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BFH Beschluss v. - VI R 18/20 (VI R 59/14)

Gesetze: EStG § 9 Abs. 6; FGO § 126a;

Aufwendungen für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als Werbungskosten

Leitsatz

NV: Die Aufwendungen für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, da die Ausbildung nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses i.S. des § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG stattfindet.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.070720.VIR18.20.0

Fundstelle(n):
WAAAH-62396

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