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BFH Beschluss v. - VIII B 157/19

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1;

Aufwendungen zur Abwehr eines Überbaus auf einem vermieteten Grundstück

Leitsatz

NV: Aufwendungen für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, um einen Überbau auf einem vermieteten Grundstück abzuwehren, sind grundsätzlich keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, da sie getragen werden, um eine Eigentums- und Vermögensbeeinträchtigung abzuwehren, nicht aber der Einkunftserzielung dienen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.230720.VIIIB157.19.0- 7 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 10 Nr. 1
StuB-Bilanzreport Nr. 4/2021 S. 177
QAAAH-62398

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