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LSG Bayern Urteil v. - L 6 R 749/17

Streitig ist die Befreiung von der Versicherungspflicht für die Beschäftigung der Klägerin bei der Stadt W. im Wege der Erstreckung aufgrund ihrer selbstständigen Tätigkeit als Rechtsanwältin.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EAAAH-62739

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