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LSG Hessen Urteil v. - L 6 P 24/16

Im Streit stehen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI), konkret die Erstattung von Kosten, die, so der Kläger, in den Jahren 2009 und 2010 für die Verhinderungspflege seines verstorbenen Vaters, des bei der Beklagten versicherten C. A. (im Folgenden: Versicherter), angefallen seien.

Fundstelle(n):
IAAAH-62755

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