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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 BA 78/18

Streitig ist im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens gem. § 28p Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) die Versicherungspflicht des Klägers in seiner Tätigkeit als Kraftfahrer für die Beigeladene zu 1) (nur noch) in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Fundstelle(n):
DB 2020 S. 17 Nr. 47
MAAAH-62758

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