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LSG Sachsen Urteil v. - L 7 R 132/20 ZV

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens - über die Verpflichtung der Beklagten weitere Entgelte des Klägers für Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz für die Jahre 1974 bis 1990 (Zuflussjahre) in Form von Jahresendprämien festzustellen.

Fundstelle(n):
XAAAH-62763

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