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BGH Beschluss v. - 3 StR 574/19

Gesetze: § 251 StGB

Raub mit Todesfolge: Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch Patientenverfügung

Leitsatz

Der qualifikationsspezifische Risikozusammenhang im Sinne des § 251 StGB wird nicht dadurch unterbrochen, dass die behandelnden Ärzte mit Blick auf eine wirksame Patientenverfügung in rechtmäßiger Weise von einer Weiterbehandlung des moribunden Raubopfers absehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:170320B3STR574.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 10 Nr. 48
NJW 2020 S. 3669 Nr. 50
CAAAH-62812

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