Leasingverhältnis: Anspruch auf eine nach einem Fahrzeugdiebstahl den Wiederbeschaffungswert übersteigende Neuwertentschädigung
Leitsatz
Bei vorzeitiger Beendigung eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrags (hier aufgrund Diebstahls des Fahrzeugs) steht die den Wiederbeschaffungs- und den Ablösewert übersteigende Neuwertspitze einer Versicherungsleistung aus einer vom Leasingnehmer auf Neupreisbasis abgeschlossenen Vollkaskoversicherung nicht dem Leasinggeber, sondern dem Leasingnehmer zu (Fortentwicklung von Senatsurteil vom - VIII ZR 278/05, NJW 2008, 989 Rn. 18).