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BGH Urteil v. - VIII ZR 389/18

Gesetze: § 285 Abs 1 BGB, § 535 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB

Leasingverhältnis: Anspruch auf eine nach einem Fahrzeugdiebstahl den Wiederbeschaffungswert übersteigende Neuwertentschädigung

Leitsatz

Bei vorzeitiger Beendigung eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrags (hier aufgrund Diebstahls des Fahrzeugs) steht die den Wiederbeschaffungs- und den Ablösewert übersteigende Neuwertspitze einer Versicherungsleistung aus einer vom Leasingnehmer auf Neupreisbasis abgeschlossenen Vollkaskoversicherung nicht dem Leasinggeber, sondern dem Leasingnehmer zu (Fortentwicklung von Senatsurteil vom - VIII ZR 278/05, NJW 2008, 989 Rn. 18).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:090920UVIIIZR389.18.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 2625 Nr. 47
NJW 2020 S. 9 Nr. 48
WM 2022 S. 91 Nr. 2
ZIP 2021 S. 416 Nr. 8
IAAAH-62930

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