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BFH Beschluss v. - XI R 15/18

Gesetze: FGO § 56 Abs 1 , FGO § 120 Abs 2 S 3 , FGO § 120 Abs 2 S 1 , FGO § 56 Abs 2 S 1

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; allgemeine Vorsorge für unvorhergesehene Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

Leitsatz

1. NV: Wer geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, muss --zur Vermeidung eines sog. Organisationsverschuldens-- grundsätzlich dafür Vorkehrungen treffen, dass auch bei einer nicht vorhergesehenen Erkrankung Fristen in den Verfahren gewahrt werden, deren Betreuung er im Rahmen des betreffenden Geschäftsbetriebes übernommen hat.

2. NV: Dies gilt auch für einen allein praktizierenden Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.040820.XIR15.18.0- 2 -

Fundstelle(n):
AO-StB 2021 S. 53 Nr. 2
BFH/NV 2021 S. 29 Nr. 1
DStR 2020 S. 15 Nr. 46
HFR 2021 S. 61 Nr. 1
EAAAH-62979

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