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BFH Beschluss v. - XI S 11/20

Gesetze: FGO § 133a Abs 2 S 5, GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 133a Abs 1 S 1

Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge

Leitsatz

NV: Mit dem Vorbringen, das Gericht habe in der Sache fehlerhaft entschieden, kann der Rügeführer im Verfahren der Anhörungsrüge nicht gehört werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.300620.XIS11.20.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 26 Nr. 1
UStB 2021 S. 8 Nr. 1
BAAAH-62980

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