Gesetze: § 34 Abs 1 S 1 SGB 2, § 31 Abs 2 Nr 3 SGB 2, § 159 Abs 1 S 1 SGB 3, § 159 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 3
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten - Taxifahrer - Verlust der Fahrerlaubnis und des Personenbeförderungsscheins wegen Drogenkonsums - Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Leitsatz
Ein fahrlässiges arbeitsvertragswidriges Verhalten, das Anlass für die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses gegeben und die vom Jobcenter zu einem Ersatzanspruch herangezogene Person in die Lage gebracht hat, Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen zu müssen, ist sozialwidrig, wenn sie die Hilfebedürftigkeit als mögliche Folge ihres Verhaltens grob fahrlässig verkannt hat und das Verhalten einer vorsätzlichen Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit wertungsmäßig gleichsteht.