Krankenversicherung - vorläufige Einstellung der Grundsicherungsleistung durch Grundsicherungsträger - Auffangpflichtversicherung - Prüfungskompetenz der zuständigen Krankenkasse hinsichtlich des Vorliegens eines den anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründenden materiell-rechtlichen Anspruchs auf Leistungen der Grundsicherung - Geltung einer vorläufigen Verwaltungsentscheidung
Leitsatz
Hat der Grundsicherungsträger Leistungen der Grundsicherung nicht endgültig bewilligt oder abgelehnt,
sondern nur vorläufig eingestellt, darf die für die Feststellung der Auffang-Pflichtversicherung zuständige Krankenkasse das Vorliegen eines den anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründenden und die Versicherungspflicht ausschließenden materiell-rechtlichen Anspruchs auf Leistungen der Grundsicherung uneingeschränkt prüfen.