Gesetze: § 7 Abs 4 S 1 Alt 1 SGB 2, § 7 Abs 4 S 3 Nr 2 SGB 2
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer Unterbringung - Aufenthalt zur Entwöhnungsbehandlung in einem Adaptionshaus - Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung - Einflussnahme des Einrichtungsträgers nach dem Therapiekonzept
Leitsatz
Eine Leistungen nach dem SGB II ausschließende Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung und Integration einer hilfebedürftigen Person hat der Träger einer Einrichtung, wenn ihm nach dem der Maßnahme zu deren Beginn zugrunde gelegten Therapiekonzept bis zu deren Abschluss ein bestimmender Einfluss auf die alltägliche Lebensführung der hilfebedürftigen Person zukommt.