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BFH Urteil v. - II R 20/18

Gesetze: ErbStG § 13a Abs 5 S 1 Nr 1 S 1 , ErbStG § 13a Abs 5 S 1 Nr 4 S 2 , ErbStG § 13a Abs 5 S 2 , InsO § 1 S 1 , ErbStG § 13a Abs 5 S 1 Nr 1 S 2

Wegfall des Verschonungsabschlags

Leitsatz

NV: Der Verschonungsabschlag für den Erwerb eines Anteils an einer KG fällt bei Veräußerung des Anteils, im Falle der Betriebsaufgabe oder bei der Veräußerung oder Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen nachträglich (anteilig) weg. Die bloße Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG führt jedoch noch nicht zum anteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:U.010720.IIR20.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 23 Nr. 1
FAAAH-63459

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