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BFH Beschluss v. - IX B 16/20

Gesetze: FGO § 96 Abs 2 , FGO § 115 Abs 2 Nr 3 , FGO § 119 Nr 3 , GG Art 103 Abs 1

Verfahrensmangel: Überraschungsentscheidung, Unterlassen einer einfachen Beiladung

Leitsatz

1. NV: Das FG ist nicht verpflichtet, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten. Ebenso wenig muss es einen Hinweis auf seine Rechtsauffassung geben.

2. NV: Das Unterlassen der einfachen Beiladung vermag keinen Verfahrensfehler zu begründen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.030820.IXB16.20.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 27 Nr. 1
MAAAH-63461

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