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BFH Urteil v. - VIII R 37/16 BStBl 2021 II S. 95

Gesetze: InvStG § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2; InvStG § 4 Abs. 1; InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b und c; InvStG § 15 Abs. 1 Satz 3; EStG § 23 Abs. 1, Abs. 3 Satz 4; DBA Großbritannien 1964/1970 DBA Großbritannien 1964/1970 Art. III Abs. 1; DBA Großbritannien 1964/1970 Art. XII Abs. 2; DBA Großbritannien 1964/1970 Art. XVIII Abs. 2 Buchst. a

Zur Berücksichtigung von AfA bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer im Ausland belegenen Immobilie

Leitsatz

1. Zu den ausschüttungsgleichen Erträgen eines inländischen Spezial-Sondervermögens gehören u.a. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 EStG, auch wenn diese aus einem ausländischen Staat stammen.

2. Liegt ein privates Veräußerungsgeschäft i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 InvStG vor und gehört der Gewinn aus der Veräußerung der im Ausland belegenen Immobilie nicht zu den gemäß DBA freizustellenden Einkünften, erfolgt die Gewinnermittlung nach § 23 Abs. 3 EStG.

3. Wurden bei der Ermittlung der zunächst erzielten, gemäß DBA freigestellten Einkünfte aus der Vermietung der ausländischen Immobilie deutsche AfA abgezogen, führt dies im Rahmen der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung der Immobilie nicht notwendig zu einer Minderung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gemäß § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG. Eine solche Minderung unterbleibt, wenn zwar die Ermittlung der nach DBA freigestellten Vermietungseinkünfte unter Abzug der deutschen AfA erfolgt ist, die Einkünfte aber weder für die Ermittlung der Einkünfte der Anleger des Fonds als Steuersatzbemessungsgrundlage relevant waren, noch in die körperschaftsteuerliche Ermittlung des Einkommens der Fondsanleger Eingang gefunden haben.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:U.140720.VIIIR37.16.0- 3 -

Fundstelle(n):
BStBl 2021 II Seite 95
BB 2020 S. 2644 Nr. 47
BFH/NV 2021 S. 102 Nr. 1
BFH/PR 2021 S. 61 Nr. 2
BStBl II 2021 S. 95 Nr. 2
DB 2020 S. 2615 Nr. 49
DB 2020 S. 6 Nr. 46
DStR 2020 S. 10 Nr. 46
DStRE 2021 S. 15 Nr. 1
DStZ 2021 S. 9 Nr. 1
EStB 2021 S. 18 Nr. 1
ErbStB 2021 S. 344 Nr. 11
FR 2022 S. 1081 Nr. 23
GStB 2021 S. 7 Nr. 2
HFR 2021 S. 55 Nr. 1
IStR 2021 S. 219 Nr. 6
IWB-Kurznachricht Nr. 23/2020 S. 938
NWB-EV 2020 S. 435 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 49/2020 S. 3616
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2020 S. 960
FAAAH-63472

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