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BSG Urteil v. - B 14 AS 55/19 R

Gesetze: § 9 Abs 5 SGB 2, § 9 Abs 1 SGB 2, § 9 Abs 2 S 2 SGB 2, § 11 Abs 1 SGB 2, § 12 Abs 1 SGB 2, § 96 Abs 1 SGG, § 45 Abs 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 SGB 10, § 50 Abs 1 S 1 SGB 10, § 50 Abs 3 S 1 SGB 10, § 50 Abs 3 S 2 SGB 10

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Zusammenleben mit Verwandten in Haushaltsgemeinschaft - Vermutung von Unterstützungsleistungen - Einkommens- und Vermögensberücksichtigung - sozialgerichtliches Verfahren - Einbeziehung neuer Verwaltungsakte nach Klageerhebung

Leitsatz

1. Bei den in einer Haushaltsgemeinschaft vermuteten Unterstützungsleistungen handelt es sich (stets) um Einnahmen des - ansonsten - hilfebedürftigen Angehörigen.

2. Eine wechselseitige Vermögensberücksichtigung findet in einer Haushaltsgemeinschaft nicht statt.

3. Im Streit um die Höhe der zu bewilligenden Leistungen wird ein nach Klageerhebung ergehender Aufhebungs- und Erstattungsbescheid kraft Gesetzes Gegenstand des Klageverfahrens.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:030920UB14AS5519R1

Fundstelle(n):
KAAAH-63586

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