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BGH Urteil v. - I ZR 210/18

Gesetze: § 14 Abs 2 S 1 Nr 1 MarkenG, § 14 Abs 2 S 1 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 2 S 1 Nr 3 MarkenG, § 5 Abs 1 S 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Alt 2 Nr 1 UWG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO

Markenverletzung und Wettbewerbsverstoß: Behandlung einer Täuschung über die Identität eines Anbieters auf einer Online-Verkaufsplatform - Vorwerk

Leitsatz

Vorwerk

1. Die Täuschung über die Identität eines Anbieters, die keine unzutreffende Vorstellung über die Herkunft eines mit der Marke beworbenen Produkts aus dem Betrieb des Markeninhabers verursacht, liegt außerhalb des Schutzbereichs der markenrechtlichen Herkunftshinweisfunktion.

2. Der Umstand, dass ein bestimmter Markenhersteller zum Kreis der auf einem Online-Marktplatz vertretenen Anbieter gehört, kann ein wesentliches Merkmal dieses Dienstleistungsangebots im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 Nr. 1 UWG darstellen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:151020UIZR210.18.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 2690 Nr. 48
NJW-RR 2021 S. 230 Nr. 4
TAAAH-63612

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