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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 148/18

Gesetze: UmwStG § 4 Abs. 4 ; UmwStG § 4 Abs. 5 ; UmwStG Alt. 2. § 4 Abs. 6 S. 6 ; UmwStG § 7; § 4 Abs. 4 und 5 KStG ; Art. 3 Abs. 1 GG

Berücksichtigung eines Übernahmeverlustes nach § 4 Abs. 6 Satz 6, 2. Alt. UmwStG

Leitsatz

1. § 4 Abs. 6 Satz 6, 2. Alt. UmwStG bezieht sich auf sämtliche Anteile, die an der Übernahmeergebnisermittlung i.S.d. § 4 Abs. 4 und 5 KStG teilnehmen.

2. § 4 Abs. 6 Satz 6, 2. Alt. UmwStG erfasst auch Erwerbsvorgänge, die im Zeitraum zwischen dem steuerlichen Übertragungsstichtag und dem Abschluss des Verschmelzungsvertrages erfolgen.

3. Zur Möglichkeit einer teleologischen Reduktion und zur Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 6 Satz 6, 2. Alt. UmwStG.

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 1776 Nr. 29
BB 2021 S. 2540 Nr. 43
DStR-Aktuell 2021 S. 9 Nr. 17
DStRE 2021 S. 608 Nr. 10
GmbH-StB 2021 S. 134 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2021 S. 320
BAAAH-63670

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