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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 159/19

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3, EStG

Rentenbeginn im Sinne des § 22 EStG

Leitsatz

"Rentenbeginn" i.S. des § 22 EStG ist auch dann das Jahr der tatsächlichen Bewilligung, wenn der bereits früher bestehende Rentenanspruch satzungsgemäß auf Antrag des Rentenberechtigten hinausgeschoben wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EStB 2021 S. 176 Nr. 4
ErbStB 2021 S. 76 Nr. 3
GStB 2021 S. 55 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2021 S. 395
LAAAH-63671

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