Verfahrenskostenhilfegesuch des Kindes in einem Verfahren auf Abänderung von Kindesunterhalt: Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist bei überraschender Ablehnung wegen fehlender Bedürftigkeit
Leitsatz
Einem Beteiligten im Kindesunterhaltsverfahren ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Beschwerdefrist zu gewähren, wenn er innerhalb der Frist ein vollständiges Verfahrenskostenhilfegesuch eingebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass der Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom - XII ZB 125/05, FamRZ 2006, 32).
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2020:230920BXIIZB94.20.0
Fundstelle(n): NJW 2020 S. 8 Nr. 49 NJW-RR 2020 S. 1457 Nr. 24 ZAAAH-63730