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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 14 R 126/19

Zwischen den Beteiligten ist die Rentenanpassung zum 01.07.2017 umstritten; der Kläger begehrt die Anhebung seines Rentenzahlbetrags auf 100 % des aktuellen Durchschnittseinkommens.

Fundstelle(n):
YAAAH-63820

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