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Umsatzsteuer; Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Änderung des Abschnitts 1.5 UStAE)
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I.
Mit Urteilen vom 12. 8. 2015, XI R 16/14, BStBl 2020 II S. 790, und vom 25. 11. 2015, V R 66/14, BStBl 2020 II S. 793 hat der BFH seine Rechtsprechung zu der Frage, wann die für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorliegt, weiter präzisiert und fortentwickelt.
II.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das (2020/1169552), BStBl 2020 I S. 1267, geändert worden ist, in Abschnitt 1.5 wie folgt geändert:
In Absatz 1 werden nach Satz 4 folgende Sätze 5 und 6 angefügt:
„5Die für die Geschäftsveräußerung notwendige Fortführung der Geschäftstätigkeit muss bei einer im engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehenden mehrstufigen Übertragung nur dem Grunde nach, nicht aber auch höchstpersönlich beim jeweiligen Erwerber vorliegen (vgl. , BStBl 2020 II S. 793). 6Für das Vorliegen der Rechtsfolgen emer Geschäftsveräußerung auf jeder Stufe ist erforderlich, dass auf jeder Stufe der Übertragung der jeweilige Erwerber...