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BGH Urteil v. - IX ZR 212/19

Gesetze: § 167 Abs 1 BGB, § 181 BGB, § 488 Abs 1 S 2 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB

Unwirksamkeit eines Insichgeschäfts unter dem Gerichtspunkt des Missbrauchs der Vertretungsmacht; Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis bei Fehlen einer wirksamen Anweisung

Leitsatz

1. Ein im Außenverhältnis erlaubtes, aber internen Beschränkungen widersprechendes Insichgeschäft ist nur dann unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs der Vertretungsmacht unwirksam, wenn es für den Vertretenen nachteilig ist.

2. Bei Fehlen einer wirksamen Anweisung richtet sich der Bereicherungsanspruch des Zuwendenden gegen den vermeintlich Anweisenden, wenn der Fehler der Anweisung darauf beruht, dass für den vermeintlich Anweisenden ein Vertreter handelt, der dem Zuwendungsempfänger unbekannte interne Beschränkungen seiner im Außenverhältnis unbeschränkten Vertretungsmacht missachtet.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:291020UIXZR212.19.0

Fundstelle(n):
DB 2021 S. 333 Nr. 7
DStR 2020 S. 15 Nr. 50
NWB-Eilnachricht Nr. 7/2021 S. 468
WM 2020 S. 2287 Nr. 48
ZIP 2021 S. 581 Nr. 11
FAAAH-64003

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