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BGH Urteil v. - VII ZR 10/17

Gesetze: § 2 Abs 5 VOB B 2006, § 2 Abs 9 VOB B 2006, § 92 ZPO, § 96 ZPO

Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch bei VOB-Vertrag: Erstattungsfähigkeit der vom Auftragnehmer aufgewendeten Kosten eines Privatgutachtens zur Ermittlung eines Mehrvergütungsanspruchs wegen Bauzeitänderung gegen den öffentlichen Auftraggeber

Leitsatz

1. Die Kosten eines Privatgutachtens, die der Auftragnehmer zur Ermittlung der Vergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B aufwendet, sind vom Auftraggeber nicht nach dieser Bestimmung als Teil der Mehrkosten zu erstatten.

2. Entsprechendes gilt für die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens, das der Auftragnehmer zur Ermittlung der Mehrvergütung in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Abs. 5 VOB/B aufgrund einer verzögerten Vergabe eingeholt hat.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:221020UVIIZR10.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 8 Nr. 50
NJW 2021 S. 468 Nr. 7
WM 2021 S. 2012 Nr. 41
PAAAH-64004

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