Insolvenzverfahren: Einwendung des Kommanditisten gegen seine Inanspruchnahme für Gesellschaftsschulden; erforderliche Feststellungen des Gerichts zum Massebestand
Tatbestand
Der Kläger ist Insolvenzverwalter einer Schiffsfondsgesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (im Folgenden: Schuldnerin), über deren Vermögen mit Beschluss vom 21. Februar 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Beklagte, der mit einer Einlage von 40.000 € als Kommanditist an der Schuldnerin beteiligt ist, erhielt in den Jahren 2004 bis 2008 gewinnunabhängige Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 19.600 €. Im Rahmen eines Sanierungsprogramms zahlte der Beklagte 10.000 € im Jahr 2010 an die Schuldnerin zurück. Der Kläger verlangt von dem Beklagten unter dem Gesichtspunkt der teilweisen Rückgewähr der geleisteten Kommanditeinlange die noch offene Differenz in Höhe von 9.600 €.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2020:131020UIIZR133.19.0
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 10 Nr. 47 WM 2020 S. 2179 Nr. 46 TAAAH-64020