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BGH Urteil v. - XII ZR 6/20

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 535 Abs 2 BGB, § 9 Abs 1 UStG

Gewerberaummiete: Auslegung einer Vereinbarung über die Mietzahlung zuzüglich Umsatzsteuer

Leitsatz

Hat der Vermieter einer Gewerbeimmobilie zur Umsatzbesteuerung optiert und haben die Parteien hinsichtlich der monatlichen Grundmiete vereinbart, dass diese zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu leisten ist, so ist eine tatrichterliche Vertragsauslegung, wonach auch die umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten sind, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:300920UXIIZR6.20.0

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 2804 Nr. 50
NJW 2020 S. 8 Nr. 50
WM 2021 S. 1670 Nr. 34
HAAAH-64225

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