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FG München Urteil v. - 12 K 1937/19

Gesetze: EStG § 10 Abs. 4b S. 3, EStG § 10d Abs. 1 S. 1

Auswirkungen eines Verlustrücktrages auf das Verlustentstehungsjahr

Zusammentreffen eines negativen Gesamtbetrags der Einkünfte mit einem Erstattungsüberhang aus Kirchensteuer

Leitsatz

Ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ist bei einem Verlustrücktrag in das Vorjahr nicht durch einen rechnerischen Zwischenschritt im Verlustentstehungsjahr zu neutralisieren, sodass im Verlustentstehungsjahr ein Erstattungsüberhang nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG dem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen ist.

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Fundstelle(n):
BAAAH-64308

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