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BAG Urteil v. - 3 AZR 304/18

Gesetze: § 133 Abs 1 S 1 UmwG 1995, § 133 Abs 3 UmwG 1995, § 9 Abs 2 S 1 BetrAVG, § 412 BGB, § 401 Abs 1 BGB

Betriebliche Altersversorgung - Übergang von Nebenrechten

Leitsatz

Ansprüche, die sich aus der - gesamtschuldnerischen - Mithaftung eines abgespaltenen Unternehmens für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach § 133 Abs. 1 Satz 1 iVm. Abs. 3 UmwG ergeben und die der Sicherung der Betriebsrentenansprüche dienen, gehen als Nebenrechte gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG iVm. § 412 und § 401 Abs. 1 BGB analog mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers zusammen mit den Rechten der Versorgungsberechtigten gegen den Arbeitgeber auf den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung - den Pensions-Sicherungs-Verein - über.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2020:220920.U.3AZR304.18.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 2867 Nr. 50
BB 2021 S. 122 Nr. 2
DStR 2021 S. 12 Nr. 2
NJW 2020 S. 10 Nr. 51
ZIP 2021 S. 99 Nr. 2
KAAAH-64396

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