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BGH Urteil v. - IX ZR 228/19

Gesetze: § 249 Abs 1 BGB, § 280 BGB, § 675 Abs 1 BGB

Schadensberechnung bei Steuerberaterhaftung: Voraussetzungen der Einbeziehung fremden Vermögens in den Gesamtvermögensvergleich im Wege der konsolidierten Schadensbetrachtung

Leitsatz

Die Einbeziehung (rechtlich) fremden Vermögens in den im Rahmen der Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftung vorzunehmenden Gesamtvermögensvergleich im Wege der konsolidierten Schadensbetrachtung setzt neben der Einbeziehung der Vermögensinteressen des Dritten in den Beratungsvertrag voraus, dass sich der Berater vereinbarungsgemäß mit einem bei wirtschaftlich wertender Betrachtung einheitlichen Vermögen zu befassen hat (Ergänzung zu , WM 2015, 790).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:011020UIXZR228.19.0

Fundstelle(n):
DB 2020 S. 2631 Nr. 49
DB 2020 S. 6 Nr. 48
DStR 2021 S. 564 Nr. 9
DStRE 2021 S. 764 Nr. 12
NJW 2021 S. 1163 Nr. 16
NWB-Eilnachricht Nr. 9/2021 S. 613
WM 2022 S. 633 Nr. 13
ZIP 2021 S. 370 Nr. 7
OAAAH-64399

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