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OFD Frankfurt am Main - S 7100 A

Veräußerung von dem Unternehmen zugeordneten Gegenständen, bei deren Bezug oder Nutzung ein VoSt-Abzug ganz oder teilweise ausgeschlossen war

Die Veräußerung eines dem Unternehmensvermögen zugeordneten Gegenstandes unterliegt auch dann in vollem Umfang der Umsatzsteuer, wenn der Gegenstand ohne das Recht zum Vorsteuerabzug erworben worden ist. Hat der Steuerpflichtige einen sowohl unternehmerisch als auch außerunternehmerisch genutzten Gegenstand nur teilweise seinem Unternehmensvermögen zugeordnet, so unterliegt nur dieser Teil der Veräußerung der Umsatzsbesteuerung, vgl. , Nachfolgeentscheidung zum - Bakcsi (UR 2001, S. 149).

Bei der Bestimmung des Umfangs der Zuordnung von teils unternehmerisch teils außerunternehmerisch genutzten Gegenständen zum Unternehmensvermögen ist ab dem Veranlagungszeitraum 1996 auf die schriftliche Zuordnungsmitteilung des Unternehmens abzustellen (vgl. , BStBl. I, 702; USt-Kartei § 3 - S 7100 - Karte 6).

Hat der Unternehmer spätestens mit Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung des Jahres der erstmaligen Verwendung des Gegenstandes keine Zuordnugneklärung abgegeben, so ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Unternehmer den Gegenstand insgesamt seinem unternehmerisch...

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