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BSG Urteil v. - B 12 KR 18/18 R

Gesetze: § 101 Abs 1 S 1 SGG, § 116 BGB, § 119 Abs 1 BGB, § 123 Abs 1 Alt 1 BGB, § 779 Abs 1 BGB, § 26 SGB 4, § 27 SGB 4, § 53 SGB 10, § 54 SGB 10, § 58 Abs 1 SGB 10, Art 20 Abs 3 GG

Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsverfahren - Fortsetzung des Verfahrens nach Vergleichsabschluss - Anfechtung des Vergleichs wegen arglistiger Täuschung - Wirksamkeit des abgeschlossenen Vergleichs

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Wirksamkeit eines zur Erledigung des Rechtsstreits vor dem erkennenden Senat abgeschlossenen Vergleichs streitig.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:260219UB12KR1718R0

Fundstelle(n):
UAAAH-64799

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