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BSG Urteil v. - B 4 AS 3/20 R

Gesetze: § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11a Abs 4 SGB 2, § 11b Abs 1 SGB 2, § 11b Abs 2 S 1 SGB 2, § 11b Abs 2 S 2 SGB 2, § 11b Abs 2 S 3 SGB 2, § 11b Abs 3 SGB 2

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Teilnahme eines behinderten Leistungsberechtigten an einem Projekt eines Trägers der freien Wohlfahrtspflege zur Verbesserung der sozialen Teilhabe unter regelmäßiger monatlicher Zahlung von Motivationszuwendungen - Absetzung Erwerbstätigenpauschale und Erwerbstätigenfreibetrag

Leitsatz

Erhält ein erwerbsfähiger Arbeitslosengeld II-Bezieher mit einer längerfristigen Tätigkeit in einem Zuverdienstprojekt eines Trägers der freien Wohlfahrtspflege regelmäßige "Motivationszuwendungen", sind diese unter Berücksichtigung der für Erwerbseinkommen geltenden Maßstäbe von der Berücksichtigung als Einkommen auszunehmen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:170920UB4AS320R0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 10 Nr. 14
FAAAH-64807

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