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BGH Urteil v. - VIII ZR 255/19

Gesetze: § 285 BGB, § 535 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB

Vorzeitige Beendigung eines Kfz-Leasingvertrags: Anspruchsberechtigung hinsichtlich der Neuwertspitze einer Versicherungsleistung aus einer vom Leasingnehmer auf Neupreisbasis abgeschlossenen Vollkaskoversicherung

Leitsatz

Bei vorzeitiger Beendigung eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrags (hier aufgrund Diebstahls des Fahrzeugs) steht die den Wiederbeschaffungs- und den Ablösewert übersteigende Neuwertspitze einer Versicherungsleistung aus einer vom Leasingnehmer auf Neupreisbasis abgeschlossenen Vollkaskoversicherung nicht dem Leasinggeber, sondern dem Leasingnehmer zu (Fortentwicklung von , NJW 2008, 989 Rn. 18; Bestätigung von ).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:090920UVIIIZR255.19.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 2753 Nr. 49
DB 2021 S. 676 Nr. 13
WM 2022 S. 297 Nr. 6
PAAAH-64902

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