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BGH Urteil v. - X ZR 172/18

Gesetze: § 81 PatG, Art 3 Buchst a EGV 469/2009, Art 15 Abs 1 Buchst a EGV 469/2009

Patentnichtigkeitssache: Rechtsschutzinteresse für eine Nichtigkeitsklage nach Ablauf der Schutzdauer eines ergänzenden Schutzzertifikats; Patentschutz für die Kombination zweier Wirkstoffe; Identifizierbarkeit eines Wirkstoffes - Truvada

Leitsatz

Truvada

1. Das nach Ablauf der Schutzdauer eines ergänzenden Schutzzertifikats erforderliche Rechtsschutzinteresse für eine Nichtigkeitsklage liegt vor, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Kläger aufgrund von Handlungen eines mit ihm verbundenen Unternehmens wegen Verletzung des Zertifikats in Anspruch genommen wird.

2a. Die Kombination zweier Wirkstoffe wird in der Regel nicht von einem Patent geschützt, das in einem seiner Patentansprüche einen der beiden Wirkstoffe nur als optionalen Bestandteil vorsieht.

2b. Dem Erfordernis, dass ein Wirkstoff nach dem Stand der Technik bei der Einreichung oder am Prioritätstag des Grundpatents in spezifischer Weise identifizierbar sein muss, wird nicht genügt, wenn er weder nach seiner Struktur noch nach seiner Funktion näher bestimmt ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:220920UXZR172.18.0

Fundstelle(n):
JAAAH-64904

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