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BGH Beschluss v. - XII ZB 276/20

Gesetze: § 114 ZPO, § 114ff ZPO, § 281 ZPO, § 17a Abs 2 S 1 GVG, § 17a Abs 2 S 2 GVG, § 17a Abs 6 GVG, § 111 Nr 6 FamFG, § 210 FamFG, § 1 GewSchG, §§ 1ff GewSchG

Isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren: Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtswegs

Leitsatz

Erachtet das Gericht in einem isolierten Prozesskostenhilfeverfahren den beschrittenen Rechtsweg für unzulässig, hat es das Prozesskostenhilfeverfahren entsprechend § 17a GVG an das Gericht des anderen Rechtswegs zu verweisen (im Anschluss an , FamRZ 2017, 1850).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:211020BXIIZB276.20.0

Fundstelle(n):
CAAAH-64993

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