Gesetze: § 32 Abs 1 S 1 SGB 2, § 6 Abs 1 S 1 SGB 2, § 6 Abs 1 S 2 SGB 2, § 6b Abs 1 SGB 2, § 44b Abs 1 SGB 2, Art 28 Abs 2 GG, Art 91e GG
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sanktion - Meldeversäumnis - Wirksamkeit der Meldeaufforderung - zuständiger Träger - Optionskommune - Übertragung aller Aufgaben und Zuständigkeiten betreffend die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auf einen anderen Rechtsträger
Leitsatz
Eine Aufteilung der beiden zentralen Aufgaben des SGB II - der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - auf zwei verschiedene Stellen verstößt gegen den Grundsatz der Leistungen aus einer Hand.