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Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand - § 2b UStG; verschiedene Anwendungsfragen
- USt-Kurzinformation für die Finanzämter des Landes Schleswig-Holstein -
Bezug: BStBl 2016 I S. 1451
Bezug: BStBl 2019 I S. 1140
Bezug:
I.
Ein Großteil möglicher Anwendungsfragen zur Steuerbarkeit nach § 2b UStG lässt sich mit folgenden zwei Regeln beantworten:
Privatrechtliche Verträge führen unter den weiteren Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 UStG zur Steuerbarkeit der Leistung.
Bei Erbringung einer Leistung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ist grundsätzlich davon auszugehen, dass durch die Möglichkeit, diese Leistung auch von Privaten erhalten zu können, Wettbewerb besteht und eine fehlende Steuerbarkeit zu einer Verzerrung dieses Wettbewerbs führen würde, mithin die Anwendung von § 2b UStG ausgeschlossen ist. Bei § 2b Absatz 3 Nummer 2 UStG ist eine gesonderte Wettbewerbsprüfung durchzuführen (siehe .
§ 2b UStG privilegiert bestimmte Tätigkeiten der juristischen Personen des öffentlichen Rechts und verfolgt gleichzeitig das Ziel, Verzerrungen des Wettbewerbs zu verhindern, wenn gleiche Leistungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und privaten Wettbewerbern angeboten werden. Ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Organisationsfreiheit der betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts lässt sich daraus nicht herleiten. Die Tatsache, dass eine Ausnahme von einer allgemein gültigen Reg...