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BAG Urteil v. - 6 AZR 287/19

Gesetze: § 32 Abs 3 TVöD-V, § 32 Abs 2 TVöD-V, § 14 Abs 1 TVöD-V, § 315 Abs 1 BGB

§ 32 TVöD-V - Verhältnis zu § 14 TVöD-V

Leitsatz

§ 32 Abs. 3 TVöD-V ist keine spezielle, § 14 Abs. 1 TVöD-V vorgehende Regelung für die Übertragung von Führungspositionen auf Zeit. Auch Tätigkeiten der EG 10 und höher mit Weisungsbefugnis können daher dem Beschäftigten vorübergehend nach § 14 Abs. 1 TVöD-V übertragen werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2020:160720.U.6AZR287.19.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 2931 Nr. 51
LAAAH-65333

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