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OFD Frankfurt/M. - S 3812b A-017-St 711

Entstehung von jungem Verwaltungsvermögen in Fällen der Umschichtung (Aktivtausch) und der Einbringung

(Az. 10 K 468/17 und 10 K 470/17) und Urteil des (Az. 1 K 7/18); (Az. II R 21/18, II R 18/18, II R 8/18 und II R 13/18)

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1. Entstehungsmöglichkeiten von jungem Verwaltungsvermögen

1.1 Entstehung durch Umschichtung (Aktivtausch) bspw. von Wertpapieren

Mit Gerichtsbescheiden vom hat das Finanzgericht München (Az. 10 K 468/17 und 10 K 470/17) entschieden, dass zum jungen Verwaltungsvermögen nicht nur das innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegte Verwaltungsvermögen, sondern auch das innerhalb dieses Zeitraums in einem bestehenden Wertpapierdepot umgeschichtete oder zugekaufte Verwaltungsvermögen (sogenannte Umschichtungsfälle) gehört. Diese Entscheidung hat der BFH im Revisionsverfahren mit Urteilen vom (Az. II R 21/18 und II R 18/18) bestätigt.

Vorliegend handelt es sich um zwei Parallelentscheidungen des Gerichts. Die Entscheidungen betreffen aufgrund von Feststelllungen der Betriebsprüfung geänderte Bescheide über die gesonderte Feststellung des Werts des Anteils am Betriebsvermögen. Zum Betriebsvermögen gehörte vorliegend ein Wertpapierdepot. Der Betriebsprüfer verwies hinsichtlich der Qualifizierung als junges Verwaltungsvermögen auf R E 13b.19 Abs. 1 Satz 2 ErbStR a. F. (R E 13b.27 Satz 2 ErbStR n. f.).

1.2 Entstehung durch Einbringung bspw. von Grundstücken

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