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OFD Frankfurt am Main - S 1901

Unternehmensrückgabe nach dem Vermögensgesetz; Einzelfragen

I) Ertragsteuerliche Behandlung der Veräußerung von nach § 6 Abs. 6 a des Vermögensgesetzes zurückgegebenen Grundstücken eines stillgelegten Unternehmens, hier: Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels

II) Steuerliche Behandlung von (vergeblichen) Aufwendungen im Zusammenhang mit der Unternehmensrückgabe nach dem Vermögensgesetz

III) Steuerliche Behandlung von Zinsen gemäß § 7 der Unternehmensrückgabeverordnung

I) Ertragsteuerliche Behandlung der Veräußerung von nach § 6 Abs. 6 a des Vermögensgesetzes zurückgegebenen Grundstücken eines stillgelegten Unternehmens; hier: Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels (Grundlage: HMdF-Erlaß vom - S 1901 A - 63 - II B 1 a)

Es ist gefragt worden, ob die Weiterveräußerung von mehr als drei Grundstücken eines stillgelegten Unternehmens, die im Rahmen der Unternehmensrückgabe nach § 6 Abs. 6 a des Vermögensgesetzes (VermG) an Berechtigte im Beitrittsgebiet zurückgegeben werden, ertragsteuerlich zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels führt. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

Ist ein Unternehmen stillgelegt und dessen Rückgabe deshalb nicht möglich, kann der Berechtigte ...

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