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BFH Beschluss v. - XI B 17/20

Gesetze: FGO § 116 Abs 3 S 3, AO § 149 Abs 3, GG Art 3 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, AO § 149 Abs 2, AO § 109

Unterschiedliche Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für steuerlich beratene und nicht beratene Steuerpflichtige; Darlegungsanforderungen

Leitsatz

1. NV: Macht ein Beschwerdeführer geltend, die in § 149 Abs. 3 AO vorgesehene Privilegierung von Steuerpflichtigen, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertreten werden, sei wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG verfassungswidrig, muss er sich zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache mit der hierfür gegebenen Begründung des Gesetzentwurfs, der Rechtsprechung des BFH zur Vorgängerregelung und der zur Frage der Zulässigkeit der Regelung vorhandenen Literatur auseinandersetzen.

2. NV: Diese Darlegungsanforderungen gelten für den Zulassungsgrund der Fortbildung des Rechts entsprechend.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.080920.XIB17.20.0- 2 -

Fundstelle(n):
AO-StB 2021 S. 44 Nr. 2
BFH/NV 2021 S. 185 Nr. 2
SAAAH-65562

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