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BFH Beschluss v. - II B 16/20

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; BGB § 138; AO § 41 Abs. 1

Pflichtteilsverzicht als wucherähnliches Geschäft; Auswirkungen auf im Zusammenhang stehende Vermächtniserfüllung

Leitsatz

1. NV: Ein im Zusammenhang mit einem Vermächtnis erklärter Pflichtteilsverzicht kann wegen § 138 BGB unwirksam sein.

2. NV: Ob ein besonders grobes Missverhältnis i.S. des § 138 BGB zwischen dem Wert des Vermächtnisses und dem Wert des Pflichtteils vorliegt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.010920.IIB16.20.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 190 Nr. 2
DStZ 2021 S. 69 Nr. 3
ErbStB 2021 S. 33 Nr. 2
HFR 2021 S. 286 Nr. 3
NJW 2020 S. 10 Nr. 52
CAAAH-65563

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