Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - XII ZB 512/19

Gesetze: § 1601 BGB, § 1603 BGB, § 1612b Abs 1 BGB, § 6a BKGG, § 7 UhVorschG

Leistungsfähigkeitsprüfung für den Kindesunterhaltspflichtigen: Behandlung des Kinderzuschlags zum Kindergeld; Berücksichtigung von Wohnkosten des Unterhaltspflichtigen für seinen neuen Familienverband bei der Bemessung seines Selbstbehalts

Leitsatz

1. Der Kinderzuschlag nach § 6a BKGG ist unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen des Kindes zu behandeln. Eine Aufteilung in einen Barunterhalts- und einen Betreuungsunterhaltsteil findet nicht statt.

2. Im Rahmen der Bemessung des Selbstbehalts des Kindesunterhaltspflichtigen sind die von diesem für seinen Familienverband getragenen Wohnkosten nur anteilig zu berücksichtigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom - XII ZB 693/14, BGHZ 209, 243 = FamRZ 2016, 887).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:281020BXIIZB512.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 8 Nr. 52
NJW 2021 S. 472 Nr. 7
AAAAH-65623

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank