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BSG Urteil v. - B 2 U 12/18 R

Gesetze: § 2 Abs 1 Nr 15 Buchst a SGB 7, § 8 Abs 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Irrtum - Rehabilitandin - stationäre Rehabilitationsmaßnahme - Reha-Klinik - allgemeine Empfehlung - ärztliche Empfehlung - Gaststättenbesuch - Weg - dritter Weg - dritter Ort - Aufenthaltsdauer

Leitsatz

Eine während einer stationären medizinischen Rehabilitation unternommene Aktivität steht nur dann unter Unfallversicherungsschutz, wenn sie als Bestandteil der medizinischen Rehabilitation ärztlich oder durch sonstige in die Durchführung der Rehabilitation eingebundene Personen konkret bezogen auf den Rehabilitationsbedarf des einzelnen Versicherten angeordnet oder empfohlen worden ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:230620UB2U1218R0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 10 Nr. 11
NAAAH-65811

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