Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt in Duisburg in Nordrhein-Westfalen - Angemessenheitsprüfung - schlüssiges Konzept - abstrakte Angemessenheit - methodische Voraussetzungen - gerichtliche Kontrolle
Leitsatz
Das Erfordernis, den Rechtsbegriff "Angemessenheit" durch ein schlüssiges Konzept zu konkretisieren, und die Ausgestaltung der gerichtlichen Kontrolle erlauben es nicht, abstrakte Angemessenheitswerte eines Konzepts zugrunde zu legen, wenn einzelne methodische Voraussetzungen dieses Konzepts ungeprüft bleiben.