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OFD Nordrhein-Westfalen -

Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen; Doppelbesteuerung von Renteneinkünften

Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 33/2017 vom (Aktualisiert am 28.02., am 24.04. und am )

Bezug:

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Mit Urteil vom (Az. X R 44/14) hat der BFH ausgeführt, dass die mit dem Alterseinkünftegesetz geschaffene Übergangsregelung für die Besteuerung von Leibrenten aus der Basisversorgung (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG) grundsätzlich verfassungsgemäß ist, es aber "in keinem Fall" zu einer verfassungswidrigen doppelten Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge kommen darf. Soweit ein Steuerpflichtiger von einer doppelten Besteuerung ausgehe, habe er zu den Besonderheiten seines Einzelfalls einen konkreten und substantiierten Sachvortrag zu leisten.

Mit seinem hat der BFH die Sache an das FG Baden- Württemberg zurückverwiesen.

Gegen das darauf ergangene erneute Az. 8 K 3195/16, wurde unter dem Az. X R 33/19 abermals Revision eingelegt.

Neben diesem Nachfolgeverfahren ist vor dem BFH mittlerweile ein weiteres Revisionsverfahren zu der Thematik einer möglichen doppelten Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen anhängig (Az. X R 20/19).

Unter Verweis auf die beim BFH anhängigen Verfahren X R 20/19 und X R 33/19 eingelegte Einsprüche können gem. § 363 Abs. 2 Satz 1 AO (aus Zweckmäßigkeitsgründen) ruh...

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