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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 20 AS 2623/17 KL

Streitig ist ein Erstattungsanspruch der Klägerin gegenüber dem Beklagten i.H.v. 9.087,84 Euro wegen der beanstandeten "spitzen" Abrechnung der pauschalen Lohnsteuer nach § 40b Abs. 1 EStG auf Umlagebeiträge des Arbeitgebers zu Zusatzversorgungskassen im Haushaltsjahr 2014. Nach Auffassung der Klägerin seien diese Kosten mit der Pauschalnebenkostenpauschale nach § 11 i.V.m. § 20 KoA-VV abgegolten.

Fundstelle(n):
LAAAH-66023

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